Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Citinaut GmbH

Stand 1.06.2023

Geschäftsfeld Online-Shop

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Citinaut GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.
Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Sofort by klarna
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Sofort freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und Ihr Konto belastet.

Giropay
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite Ihrer Bank weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Giropay bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Giropay freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durchgeführt und Ihr Konto belastet.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

7. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

8. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

9. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

10. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen: –

11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

12. Jugendschutz
Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

13. SchlussbestimmungenSind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

Für alle Geschäftsfelder außer dem Online-Shop

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber, auch wenn künftig ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf Verträge abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Auftragnehmerin ist die Citinaut GmbH, soweit nicht eine Vermittlung vorliegt – dieses ist typischer Weise im Geschäftsfeld Gästeführungen der Fall, wo die Citinaut GmbH selbstständige Gästeführerinnen als Auftragnehmerinnen vermittelt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei einer Vermittlung die AGB der Citinaut GmbH. Unabhängig von der Schreibweise, die aus Stilgründen nur jeweils ein Geschlecht erwähnt, gelten sämtliche Formulierungen für alle. Für alle Aufträge durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hamburg. Der Auftraggeber kann Klagen gegen die Auftragnehmerin nur an deren allgemeinem Gerichtsstand Hamburg erheben. Für Klagen der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich; ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen der Auftragnehmerin Hamburg. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

Konkurrenzklausel.

Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

Angebote und Preise

Die Angebote der Auftragnehmerin sind frei bleibend. Die Preiseverstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung von der Auftragnehmerin geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme,dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichtenPreisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Auftraggeber jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Benötigte Arbeitsmaterialien der Auftragnehmerin, zum Beispiel Werbematerial oder Auftragstexte, werden ihr kostenfrei geliefert. Alle Lieferungen und Leistungen, welche die Auftragnehmerin für Auftraggeber erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Angebote der Auftragnehmerin auf ihren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, bei ihr Dienstleistungen und Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Dienstleistungen und Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zur Auftragnehmerin passiert hat. Mit Absendung der Bestellung an die Auftragnehmerin versichert der Auftraggeber, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein.

Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzüge zahlbar, bei neuen Auftraggebern ist Vorkasse zu leisten. Preiserhöhungen treten auch innerhalb der Laufzeit eines Dauerauftrages oder eines Abschlusses – zum jeweiligen Zeitpunkt – in Kraft. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des bankenüblichen Satzes für Dispositionskredite fällig. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin auch während der Laufzeit eines Vertrages die Lieferung der vereinbarten Leistungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und der Begleichung offener Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel abhängig machen; daraus erwachsen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen der Auftragnehmerin.

Verträge im Namen und im Auftrag Dritter

Bei Abschluss von Verträgen im Namen und im Auftrag Dritter durch die Auftragnehmerin stellt der Dritte die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen von Vertragspartnern frei, die sich aus Fehler behafteten Produkten und Dienstleistungen des Dritten ergeben. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftrag Dritter durch ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.

Geschäftsfeld Gästeführungen

Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Auftraggeber der Citinaut GmbH als Vermittlerin und der externen Gästeführerin als Auftragnehmerin den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGB verbindlich an. Führt eine Beschäftigte der Citinaut GmbH die Gäste, tritt die Citinaut GmbH als Auftragnehmerin auf. Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens der Citinaut GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall aber schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot der Auftragnehmerin bekannt, durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung. Bei öffentlichen Angeboten kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande.

Leistungen und Leistungsänderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens der Auftragnehmerin sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Citinaut GmbH. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang durch die Auftragnehmerin sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und denGesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin setzt ihre Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis. Die Teilnehmerzahl bei geschlossenen Touren für Gruppen beträgt maximal 25 Personen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise

Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Bei mehr als 25 Teilnehmern werden bei einer Gruppenbuchung gemäß der gültigen Preisliste Zuschläge berechnet. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Parkgebühren, Verpflegungskosten, Kurtaxe oder Abgaben) sind zusätzlich zu zahlen. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber von der Citinaut GmbH mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung und zahlt im voraus. In vereinbarten Fällen mit Zahlung bei der geführten Tour ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an die Tourleitung zu erfolgen. Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) wird eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird. Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann die Auftragnehmerin ein zu vereinbarendes Entgelt berechnen.Die Citinaut GmbH ist umsatzsteuerpflichtig. Es gelten die gesetzlichen Umsatzsteuersätze. Im Zweifel handelt es sich bei den von der Citinaut GmbH genannten Preisen gegenüber Verbrauchern um Bruttopreise und gegenüber Unternehmern um Nettopreise.

Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Auftragnehmerin. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht der Auftragnehmerin ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
– vom 21. bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 % des vereinbarten Preises
– vom 13. bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Termin 75 % des vereinbarten Preises
– vom 6. bis zum 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 90 % des vereinbarten Preises
– am vereinbarten Tag 100 % des vereinbarten Preises.
Im Falle des Zuspätkommens des Auftraggebers von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Auftraggebern, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Auftraggebern und der Gästeführerin gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage der geltenden Preisliste der Auftragnehmerin entsprochen. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch des Auftraggebern ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Kommt der Auftraggeber zu einer gebuchten Führung zu spät, an der auch andere Auftraggebern teilnehmen, kann nicht auf ihn gewartet werden. In diesem Fall steht es ihm frei, der Gruppe auf eigene Kosten zu folgen, um an der Führung teilzunehmen. Der Gästeführerin steht es jedoch frei, die angekündigte Route zu ändern, zum Beispiel aus verkehrstechnischen Gründen. Bei Kooperationen mit Dritten (z.B. Museen, Gastronomien) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen, sofern die Dritten nicht die Stornierungsbedingungen der Citinaut GmbH ausdrücklich anerkannt haben. Das kann z.B. bei einer Stornierung dazu führen, dass ein Eintrittsgeld voll in Rechnung gestellt werden muss, obwohl die Gästeführung nicht oder nur teilweise berechnet wird.

Stornierung/Rücktritt seitens der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertragvollständig oder teilweise zurück zu treten:
– bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl,
– bei Einwirkung höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Sperrung der Route, Gefahrensituationen),
– bei akuter Erkrankung des/der Rundgangleiters/in ohne Ersatzmöglichkeit.
In diesen vorgenannten Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei. In folgenden Fällen bleibt der Anspruch seitens der Auftragnehmerin auf denvereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparteAufwendungen anzurechnen:
– wenn der Auftraggeber oder Teilnehmer einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört (z.B. unter Alkoholeinfluss),
– wenn der Auftraggeber oder Teilnehmer sich vertragswidrig verhält bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachtet,
– wenn Teilnehmer/innen aufgrund von Fehleinschätzungen ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.

Haftung

Die Auftragnehmerin haftet mit dem vereinbarten Preis für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführerinnen, die Richtigkeit derLeistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber der Auftragnehmerin anzuzeigen. Eine Haftung seitens der Auftragnehmerin bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Minderjährigen und Entmündigten übernimmt zu keinem Zeitpunkt weder die Vermittlerin noch die Auftragnehmerin bzw. Gästeführerin die Aufsichtspflicht. Ausnahmslos ist Begleitpersonal erforderlich, das jederzeit der Aufsichtspflicht nachkommen muss. Von dieser Regelung kann nach Auftragsbestätigung weder schriftlich noch mündlich noch durch Übung abgewichen werden. Die Citinaut GmbH bzw. die Auftragnehmerin haftet nicht für eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden sowie Verluste mitgeführter Gegenstände der Kundinnen bzw. Teilnehmerinnen. Für Leistungsbeschreibungen in Medien (Internet, Drucksachen etc.) wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und keine Garantie auf Fehlerfreiheit gewährt, im Zweifel gelten die AGB der Citinaut GmbH und die Auftragsbestätigung.

Fotografien

Die Citinaut GmbH und die vermittelte Gästeführerin sind berechtigt, Bild- und Filmaufnahmen von den Führungen und der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter anzufertigen und zu veröffentlichen. Mit der Teilnahme an der Führung gilt das Einverständnis als erteilt. Sollten Auftraggeber oder Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, können sie dies vorher mündlich oder schriftlich anzeigen. Auf alle Aufnahmen wird vorher hingewiesen.

Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt. Für erworbene Wertgutscheine gilt die gesetzliche Mindestgültigkeit. Für Gratiswertgutscheine gilt die vereinbarte Mindestgültigkeit; fehlt diese Angabe, kann die Citinaut GmbH die Gültigkeit jederzeit beenden.

Geschäftsfeld Werbeagentur

Auftragserteilung und –abwicklung, Stornierung

Aufträge von Werbeagenturen und Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe des Namens und der Art des Produktes angenommen. Bei Direktaufträgen von Werbungtreibenden ist die Angabe des Namens und der Art des Produktes ebenfalls erforderlich. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden. Abbestellungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Die Auftragnehmerin ist vorbehaltlich eines höheren Schadensnachweises berechtigt, 10 % des Auftragswertes als Entschädigung geltend zu machen, wenn die Abbestellung vier Wochen oder später vor Anzeigenschluss bzw. vereinbartem Materialliefertermin eingeht, 50 %, wenn dies zwei Wochen oder später geschieht, 100 %, wenn dies eine Woche oder später geschieht. Ein erteilter schriftlicher oder mündlicher Auftrag wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung für die Auftragnehmerin verbindlich, sofern diesem nicht innerhalb von einer Woche wegen des Inhalts, der Herkunft, aus technischen oder sonstigen Gründen oder aus freiem Ermessen schriftlich widersprochen wird. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen abgelehnter Aufträge sind ausgeschlossen. Der Rechtsweg wird ausdrücklich ausgeschlossen.Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Werbung verantwortlich; die Auftragnehmerin ist von Ansprüchen Dritter freigestellt. Die Auftragnehmerin bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages schriftlich.

Anzeigen- und Druckaufträge und ihre Abwicklung

Anzeigenaufträge sind längstens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Platz- und Datenvorschriften des Auftraggebers sind nur bindend, wenn sie die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt hat. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie bei nicht einwandfrei deutlich geschriebenen Manuskripten wird keine Haftung für die richtige Wiedergabe übernommen. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigentexte und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach versehen. Kann der Auftrag wegen verspäteter Lieferung der Druckvorlagen oder des Vertriebsmaterials oder der Übersetzungsvorlage oder sonstigen notwendigen Materials durch den Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Agenturprovision gilt nur für Anzeigen- und Vertriebsaufträge.

Vertriebsaufträge und ihre Abwicklung

Für nach Plakatierung bzw. Verteilung beschädigtes, verdecktes oder zweckfremd entferntes Werbematerial kann von der Auftragnehmerin keine Haftung übernommen werden. Wegen sich ändernder Öffnungszeiten, Platzmangels und aus anderen Gründen kann möglicherweise nicht in jedem gebuchten Outlet plakatiert bzw. verteilt werden. Das Plakat bzw. Verteilmaterial wird in solchen Fällen von der Auftragnehmerin oder ihren Erfüllungsgehilfen in einem anderen geeigneten Outlet platziert. Das zur Auftragserfüllung notwendige Vertriebsmaterial ist der Auftragnehmerin und ihren Erfüllungsgehilfen kostenfrei und zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt als Liefertermin der 14. Tag vor Beginn der Auftragserfüllung und als Lieferort das Lager des Auftragnehmers mit der Adresse Citinaut GmbH, Stresemannstraße 9 (Hof), 22769 Hamburg, wobei der Auftraggeber die Kosten der Materiallieferung an diesen und alle weiteren vereinbarten Orte der Auftragserfüllung zu tragen hat. Das zu liefernde Vertriebsmaterial muss eine Sicherheitsreserve von 10 % über der vereinbarten Vertriebsmenge enthalten, da das Material beim Vertrieb nicht genau abgezählt werden kann. Sollten Restmengen von Vertriebsmaterial anfallen, werden diese unmittelbar nach Auftragserfüllung entsorgt, sofern nicht der Wunsch nach Überlassung dem Auftragnehmer vor Vertriebsbeginn schriftlich mitgeteilt worden ist. Sollte das zu überlassende Material nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertriebsende auf Kosten des Auftraggebers abgeholt worden sein, wird es von der Auftragnehmerin entsorgt. Bei Handverteilungen sichert der Auftraggeber zu, dass der vereinbarte Verteilort nicht gegen Hausrecht oder anderes Recht verstößt. Sollten Handverteilungen wegen Verstoßes gegen Hausrecht oder anderes Recht abgebrochen werden müssen oder nicht aufgenommen werden können, ist vom Auftraggeber die volle vereinbarte Zeit für die Handverteilung zu entgelten.

Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Auftragsdurchführung sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind schriftlich zu stellen. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtausführung von Aufträgen aus Gründen, welche die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, ist sie von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers freigestellt. Der Auftraggeber ist über die Nichtausführung sofort zu informieren. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine Haftung der Auftragnehmerin wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unbenommen. Im Falle grober Fahrlässigkeit bei Vertriebsaufträgen ist die Haftung gegenüber dem Auftraggeber dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Auftragserfüllung zu zahlenden Entgelts beschränkt, bei Anzeigenaufträgen auf die Gewährung einer kostenlosen Ersatzanzeige.

Geschäftsfeld Übersetzungen

Auftragserteilung und Abwicklung

Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dazu gibt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang des Textes, gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche, Verwendungszweck und Liefertermin an. Die Übersetzungsvorlage wird in einer aktuellen Version von MS-Word oder Open Office als eindeutig leserlicher Ausdruck in dunkler Schrift und in Schriftgröße 10-12 geliefert, sofern nichts Anderes vereinbart worden ist. Andere Datenformate und Ausdrucke sind möglich, bedürfen aber der Vereinbarung. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Die Auftragnehmerin darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl wurde in jedem Falle genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist oder mit dem dem Auftragnehmer bekannte Firmen und Übersetzer bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von der Auftragnehmerin eingesetzten Dritten bedarf der Einwilligung der Auftragnehmerin. Kann der Übersetzungsauftrag wegen verspäteter Lieferung der Vorlage oder sonstigen notwendigen Materials durch den Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.Lieferfristen und RücktrittLieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde. Auf Wunsch wird die Übersetzung auch als Datenträger oder Ausdruck zugesandt. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die in Deutschland geltende Zeit (Mitteleuropäische Zeit bzw. Mitteleuropäische Sommerzeit). Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in Fällen eines von der Auftragnehmerin zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von der Auftragnehmerin unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber der Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Schadensersatzansprüche

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihr nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn sie aus wichtigem Grunde ihren Betrieb, insbesondere ihren Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt. Sie haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, wird dem Auftraggeber die Nutzung eines aktuellen Virenschutzprogramms empfohlen. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt die Auftragnehmerin die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig, sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen (Eingang bei der Auftragnehmerin), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und der Auftragnehmerin ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Die Auftragnehmerin haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass sich der Text für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist oder dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigungoder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er der Auftragnehmerin vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe der Auftragnehmerin, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird die Auftragnehmerin aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin im vollen Umfang von der Haftung frei. Für vom Auftraggeber bereit gestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt die Auftragnehmerin, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.